Verkehrscoaching bei Alkoholdelikten
Allgemeine Informationen:
Seit dem 1. September müssen sich alkoholisierte Lenker von Kraftfahrzeugen, die das erste Mal einen Delikt im Bereich 0,8 bis 1,19 Promille begehen, gem. §14 und 15 der 9. Novelle zur FSG-DV ( Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung) einem Verkehrscoaching unterziehen.
Die Entzugsdauer des Führerscheins beträgt einen Monat, die Frist in der das Verkehrscoaching absolviert werden muss, beträgt drei bis vier Monate und wird von der zuständigen Behörde festgelegt.
Die Frist kann dem Bescheid entnommen werden
Ziel
Im Rahmen des Verkehrscoaching soll dem Kursteilnehmer die Folgen des Lenkens von Kraftfahrzeugen in alkoholisiertem Zustand vor Augen geführt werden und motiviert werden, sich mit dem eigenen Verhalten und Lösungsstrategien auseinanderzusetzten.
Dauer
Das Verkehrscoaching ist eine Veranstaltung mit 4 Kurseinheiten zu je 50 Minuten. Je 2 Unterrichteinheiten werden vom Rettungsdienst (Notfallsanitäter oder Ärzte) und Psychologen gestaltet.
Kosten
Die Kursgerbühr von 100 Euro pro Teilnehmer ist gesetzlich festgelegt.
Ablauf
Es ist keine spezielle Vorbereitung für diesen Kurs notwenig.
Es gibt keine Prüfung.
Es wird kein Fahrschulwissen abgefragt.
Nach vollständiger Teilnahme und Kostenübermittlung wir die zuständige Behörde informiert, dass der Teilnehmer das vorgeschriebene Verkehrscoaching absolviert hat.
Kursorte
Wir bieten Verkehrscoaching niederösterreichweit in vielen Bezirken an. Bitte füllen Sie das Anfrageformular (unten) aus und Sie werden von uns kontaktiert.
Datenschutz
Alle Angaben im Rahmen des Verkehrscoachings werden streng vertraulich und datenschutzgerechtlich korrekt behandelt.
Auskunft und weitere Fragen:
Tel.: 01 / 89 145 313
Bitte füllen Sie folgendes Formular aus und wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten:
