Verkehrscoaching bei Alkoholdelikten


Allgemeine Informationen:


Seit dem 1. September müssen sich alkoholisierte Lenker von Kraftfahrzeugen, die das erste Mal einen Delikt im Bereich 0,8 bis 1,19 Promille begehen, gem. §14 und 15 der 9. Novelle zur FSG-DV ( Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung) einem Verkehrscoaching unterziehen.

Die Entzugsdauer des Führerscheins beträgt einen Monat, die Frist in der das Verkehrscoaching absolviert werden muss, beträgt drei bis vier Monate und wird von der zuständigen Behörde festgelegt.
Die Frist kann dem Bescheid entnommen werden

Ziel

Im Rahmen des Verkehrscoaching soll dem Kursteilnehmer die Folgen des Lenkens von Kraftfahrzeugen in alkoholisiertem Zustand vor Augen geführt werden und motiviert werden, sich mit dem eigenen Verhalten und Lösungsstrategien auseinanderzusetzten.

Dauer

Das Verkehrscoaching ist eine Veranstaltung mit 4 Kurseinheiten zu je 50 Minuten. Je 2 Unterrichteinheiten werden vom Rettungsdienst (Notfallsanitäter oder Ärzte) und Psychologen gestaltet.

Kosten

Die Kursgerbühr von 100 Euro pro Teilnehmer ist gesetzlich festgelegt.

Ablauf

Es ist keine spezielle Vorbereitung für diesen Kurs notwenig.
Es gibt keine Prüfung.
Es wird kein Fahrschulwissen abgefragt.

Nach vollständiger Teilnahme und Kostenübermittlung wir die zuständige Behörde informiert, dass der Teilnehmer das vorgeschriebene Verkehrscoaching absolviert hat.

Kursorte

Wir bieten Verkehrscoaching niederösterreichweit in vielen Bezirken an. Bitte füllen Sie das Anfrageformular (unten) aus und Sie werden von uns kontaktiert.

Datenschutz

Alle Angaben im Rahmen des Verkehrscoachings werden streng vertraulich und datenschutzgerechtlich korrekt behandelt.


Auskunft und weitere Fragen:
Tel.: 01 / 89 145 313

Bitte füllen Sie folgendes Formular aus und wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten:

Anfrage Verkehrscoaching

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Die Behörde, welche den Bescheid ausgestellt hat

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